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Ex-News

Dr.-Ing. Martin Thedens (PTB), Tim Krause (PTB), Otto Walch (R. STAHL)

Ex-News

Autor: Dr.-Ing. Martin Thedens (PTB), Tim Krause (PTB), Otto Walch (R. STAHL)

1. Explosionsschutz

Der Explosionsschutz dient dazu, das Auftreten / Zünden von Explosionen im so genannten Ex-Bereich (Bereich, in dem ein explosionsfähiges Luft-Gas oder Luft-Staub Gemisch vorhanden ist) zu verhindern. Hierzu gibt es regional unterschiedliche Vorgaben:

  • Die IEC Normen werden identisch übernommen, die Anwendung bzw. die Umsetzung ist durch die regionale Regelsetzung vorgegeben (Bsp.: Europa).
  • Die IEC Normen werden mit nationalen Abweichungen übernommen, die Anwendung bzw. die Umsetzung ist durch die regionale Regelsetzung vorgegeben (Bsp.: Nordamerika, Eurasische Zollunion, China).
  • Die IEC Normen werden direkt angewendet, für die Anwendung bzw. die Umsetzung gibt es keine regionale Regelsetzung (Bsp.: IECEx).

In Europa gelten die von der Europäischen Union verfassten Europäischen Richtlinien. Diese müssen von allen Mitgliedsstaaten in ein nationales Gesetz umgeschrieben werden. Für den Ex-Schutz sind dies die Richtlinien 2014/34/EU (ATEX Richtlinie, für die Hersteller von Geräten) und die Richtlinie1999/92/EG (für die Betreiber von Ex-Anlagen). Die daraus resultierenden nationalen Gesetze müssen eingehalten werden.

Eine Forderung für die Betreiber von Anlagen (Geräten) im explosionsgefährdeten Bereich ist, dass hier nur Geräte eingesetzt werden können, für die der Hersteller eine Konformitätserklärung (EU Kon) erstellt hat. Hier muss auch ersichtlich sein, in welchen Ex-Bereichen (Zonen) diese Geräte eingesetzt werden können. Die Grundlage für diese EU Kon ist abhängig vom Modul der Konformitätsbewertung oft ein Zertifikat, ausgestellt von einer unabhängigen Prüfstelle. Diese Zertifikate basieren auf einer Baumusteruntersuchung der Prüfstelle mit den anzuwendenden Normen, die auch in den EU-Baumusterprüfbescheinigungen aufgeführt werden.

Die EN Normen müssen nach dem europäischen Vertrag von den Mitgliedsstaaten in eine nationale Norm umgewandelt werden. Hiermit ist sichergestellt, dass in der gesamten Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone die gleichen Normen gelten und somit auch die Forderungen an die Produkte gleich sind.

Die deutschen Normen werden als DIN EN IEC Normen bezeichnet und sind eine Übersetzung der EN IEC Normen.

Da die Ex-Bereiche, unabhängig von der Lokalität, gleiche physikalische / chemische Verhalten haben, besteht das Ziel, die Anforderungen weltweit anzupassen. Daher werden die Normen auf IEC Ebene als IEC Norm erstellt.

2. Normung im Explosionsschutz

Die Ex-Normen werden im IEC TC 31 in den verantwortlichen Gremien erstellt. Diese werden zur Bearbeitung in die nationalen Spiegelgremien übergeben. Diese nationalen Spiegelgremien sind für die nationale Norm verantwortlich.

Die folgende Tabelle gibt den Zusammenhang der Gremien und ihre Namen wieder:

IEC EU Deutschland
IEC TC 31, Equipment for explosive atmospheres CENELEC TC 31, Electrical apparatus for potentially explosive atmospheres DKE K 241,
Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel
IEC SC 31 G, Intrinsically-safe apparatus CENELEC TC 31, Electrical apparatus for potentially explosive atmospheres DKE K 241,
Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel
IEC SC 31 J, Classification of hazardous areas and installation requirements CENELEC TC 31, Electrical apparatus for potentially explosive atmospheres DKE K 235,
Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
IEC SC 31 M, Non-electrical equipment and protective systems for explosive atmospheres CEN/TC 305, Potentially explosive atmospheres - Explosion prevention and protection DIN NASG NA 095-02:
Normenausschuss Sicherheits-technische Grundsätze im DIN, Fachbereich „Brand- und Explosions-schutz

DKE: Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE

AK: Arbeitskreis

NASG: Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze im DIN

CLC: verwendete Kurzbezeichnung für CENELEC

In der folgenden Tabelle sind beispielhaft einige IEC Normen mit der Zuordnung, welches nationale Normengremiun für die DIN-Normen verantwortlich ist, aufgeführt. Eine umfassende Tabelle kann unter Normenarbeit des IEC TC 31auf der R. STAHL Homepage gefunden werden.

Titel der Norm DIN/DKE
60079-0, Explosive atmospheres - Part 0: Equipment - General requirements DKE/AK 241.0.4, Allgemeine Bestimmungen, DIN EN IEC 60079-0, Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 0: Betriebsmittel – Allgemeine Anforderungen
60079-1, Explosive atmospheres - Part 1: Equipment protection by flameproof enclosures "d" DKE/AK 241.0.2, Druckfeste Kapselung DIN EN IEC 60079-1, Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 1: Geräteschutz durch druckfeste Kapselung "d"
80079-34: Explosive atmospheres - Application of quality systems for electrical and non-electrical equipment NASG NA 095-02-06, DIN EN ISO/IEC 80079-34, Explosionsgefährdete Bereiche – Teil 34: Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen für die Herstellung von Ex-Produkten
80079-36: Explosive atmospheres - Part 36: Non-electrical equipment for explosive atmospheres - Basic method and requirements NASG NA 095-02-02 DIN EN ISO 80079-36, Explosionsfähige Atmosphären – Teil 36: Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären - Grundlagen und Anforderungen

Neben diesen, direkt den Normen zugeordneten Teams gibt es auch noch so genannte horizontale Arbeitsgruppen. Die in diesen Teams bearbeitete Themen sind normenübergreifend. Auch hier kann eine ausführliche Tabelle auf der R. STAHL Homepage unter folgendem Link Normenarbeit des IEC TC 31 gefunden werden.

3. Erstellung / Überarbeitung einer Norm

Die Normen werden alle im nationalen Gremium bearbeitet.
Die Arbeitsweise dieser Gremien bzw. die Entstehung einer Norm ist wie folgt:
Die gesammelten nationalen Ausarbeitungen werden an das IEC Gremium gegeben. Dort werden alle nationalen Eingaben besprochen und je nach Ergebnis in den nächsten Normenvorschlag übernommen oder auch nicht. Dieser Vorschlag des IEC Gremiums wird wieder an die nationalen Gremien zur Diskussion weitergegeben. Nach einer erneuten Diskussion im nationalen Gremium werden die Ausarbeitungen abermals an das IEC Gremium gegeben. Nach mehreren „Runden“ wird dann final die IEC Norm an die nationalen Mitglieder verteilt, die abstimmen, ob diese Norm angenommen wird oder nicht. Damit eine Norm angenommen wird, müssen 2/3 der abgegebenen Stimmen positiv sein. Technische Änderungen können während der Entwurfsphase einer Norm eingebracht werden.

Hieraus ist ersichtlich, dass eine aktive Mitarbeit die Möglichkeit mit sich bringt, Änderungswünsche persönlich vorzustellen und zu favorisieren. Die Mitarbeit in den entsprechenden nationalen Gremien kann über den DKE oder den DIN beantragt werden. Eine Mitarbeit in den IEC Gremien setzt eine Mitarbeit in den nationalen Gremien voraus, denn die Meldung für die IEC Gremien kann nur durch die nationalen Gremien erfolgen.

Der genaue Lebenszyklus einer Norm kann auf der R. STAHL Homepage unter dem Link Entstehung und Weiterentwicklung einer Norm gefunden werden.

Neben der Mitarbeit in diesen Gremien besteht auch die Möglichkeit über folgenden Link Vorschläge einzureichen.

Der aktuelle Stand der Ex-Normen ist unter folgendem Link zu finden

4. Zusammensetzung der Normengremien

a) Nationale Ebene

Die für den Ex-Bereich zutreffenden Gremien sind national beim DIN für die nicht-elektrischen Normen bzw. beim DKE für die elektrischen Normen angesiedelt. In den jeweiligen Gremien auf Arbeitsebene (beim DIN die Arbeitsausschüsse (AA) und beim DKE die Arbeitskreise (AK) sind die jeweiligen Mitarbeitenden Personen und keine Institutionen. Jede mitarbeitende Person bringt persönliche Kenntnisse mit ein, wobei natürlich auch die Meinung und das Interesse der jeweiligen Institution, die die mitarbeitende Person entsendet, eingebracht wird. Auf dieser Ebene findet also eine direkte Beteiligung bei einer Normkommentierung und der Festlegung des nationalen Standpunktes statt. Die einzelnen AA bzw. AK sollten dabei versuchen, Mitarbeitende aus allen interessierten Kreisen zu finden und in einem Konsensverfahren die Meinung aller zu bündeln. Die Mitarbeit beim DKE ist ohne Kosten verbunden, beim DIN ist eine Mitgliedschaft der entsendenden Institution erforderlich.

Verantwortlich für diese jeweiligen Arbeitsgremien sind im Bereich des DIN der Fachbereich 2 „Brand- und Explosionsschutz“ im NASG „Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze“ und beim DKE, z.B. für die Ex-Normen zu den elektrischen Geräten das Komitee K 241 „Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel“. Die Mitglieder sowohl beim NASG FB2 als auch beim DKE K 241 werden von Verbänden benannt. So besteht z.B. das DKE K 241, neben den namentlich genannten ersten und zweiten Vorsitzenden, aus 12 Mitgliedern.

Somit ist die Anzahl der Mitglieder, deren Namen aufgrund des Datenschutzes nicht genannt werden:

6 Hersteller,  benannt vom ZVEI AK Ex (ZVEI: Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektroindustrie)

3 Betreiber,   benannt vom NAMUR Arbeitskreis 4.7 (NAMUR: Interessengemeinschaft Automatisierungstechnik der Prozessindustrie)

2 Prüfstellen, benannt vom EK 4 (EK 4: Erfahrungsaustauschkreis 4 „Explosionsschutz“ der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)) und

1 Behörde,    Vertretung der Marktaufsicht

b) Internationale (und auch europäische) Ebene

Die internationale Arbeitsebene entspricht der nationalen Ebene: Auch hier sind die Mitarbeitenden persönlich, von der jeweiligen Institution, unter Zustimmung des zutreffenden nationalen Arbeitsgremiums, entsendet. Jedes internationale Gremium hat, zumindest in Deutschland, ein nationales Spiegelgremium.

Die Bezeichnung der Gremien z.B. bei IEC ist wie folgt:

-

AG (Advisory Group):

arbeitet an einem speziellen, definierten horizontalen Thema und gibt Empfehlungen

-

PT (Project Team):

erarbeitet die erste Ausgabe einer Norm oder einer Technischen Spezifikation (TS)

-

MT (Maintenance Team):

pflegt und erstellt nachfolgende Ausgaben einer oder mehrerer Normen oder TS

-

WG (Working Group):

arbeitet an einem speziellen, definierten horizontalen Thema und erstellt Vorschläge und kann zusätzlich auch die Arbeiten eines MT erledigen

-

ahG (ad-hoc-Gruppe):

ist keine permanente Gruppe und arbeitet an einem speziellen, definierten horizontalen Thema und erstellt Vorschläge innrehlab eines Jahres

Die jeweiligen Normprojekte oder Themen werden in den Gremien diskutiert und erarbeitet. Auch in diesen Gremien gilt das Konsens-Prinzip. Entscheidungen werden nur auf den Plenarsitzungen getroffen. Jährlich, meist im Oktober, trifft sich das Plenum des IEC TC 31. Mitglied beim Plenum bzw. offiziell beim TC oder SC sind aber nicht Personen oder Institutionen, sondern ist jeweils das Mitgliedsland. Für Deutschland vertritt das DKE K 241 die nationalen Interessen beim TC 31. Die Delegierten zum Plenum legt das K 241 fest. Entsprechendes gilt für das Plenum von CENELEC TC 31. Die Schriftstücke, die von CENELEC bzw. IEC verteilt werden, können nur vom DKE entsprechend kommentiert werden. Die Kommentare werden in den einzelnen nationalen Arbeitsgremien erarbeitet. So erschließt sich der Kreis der Normungsmitarbeit.

Quelle: IECEx Webseite

5. IECEx

Gelegentlich hört man selbst bei Fachleuten, dass von „IECEx Normen“ gesprochen wird. Dies ist nicht korrekt. Wie in diesem Beitrag bereits erwähnt, ist nicht IECEx für die Ausarbeitung der Normen im Ex-Bereich zuständig, sondern die Gremien des IEC TC 31. Beim IECEx System handelt es sich hingegen um ein Konformitätsbewertungssystem, das die Anforderungen der IEC Normen an Geräte, Dienstleistungen und Personen im Ex-Bereich verifiziert bzw. zertifiziert. Das heißt, IECEx nutzt die IEC Normen zwar intensiv, ist aber bei der Ausarbeitung dieser nicht direkt involviert.

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